
Die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter ist gesetzlich streng geregelt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Fehlerhafte oder unvollständige Kündigungen können schnell zu langen Rechtsstreitigkeiten führen. Vermieter sollten daher genau wissen, wann und wie eine Kündigung rechtlich zulässig ist.
Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt. Typische Kündigungsgründe sind:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine klare Begründung enthalten. Pauschale Aussagen wie "wegen Eigenbedarf" reichen nicht aus. Vermieter müssen genau darlegen, wer die Wohnung benötigt und warum ein berechtigtes Interesse besteht. Wird diese Begründung nicht geliefert, ist die Kündigung unwirksam.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer drei bis neun Monate. Je länger der Mieter die Wohnung bewohnt, desto länger ist die Frist. Auch hier ist Vorsicht geboten: Eine fehlerhafte Fristsetzung kann die gesamte Kündigung hinfällig machen.
Eine wirksame Kündigung erfordert sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen. Vermieter sollten Kündigungen nie übereilt aussprechen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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