IMAGE_header_kontakt_3_2.jpg

Allgemeine Geschäftsbedingungen #(AGB)

Immobilienfreund

Hauptstraße 33
42349 Wuppertal
Tel.: (02 02) 28 33 33 80
Fax: (02 02) 28 33 33 81
E-Mail: info@immobilienfreund.com

Web: www.immobilienfreund.com
Verantwortlich: Ulrich Freund


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage jeglicher Geschäftsbeziehungen mit der Firma Immobilienfreund, nachstehend Immobilienfreund genannt, dar. Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in einen mit Immobilienfreund geschlossenen Maklervertrag an. Ferner bestätigt er, dass ihm ein Exemplar dieser AGB entweder in elektronischer Form übermittelt, in Papierform ausgehändigt oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.immobilienfreund.com einzusehen. Die Tätigkeit von Immobilienfreund erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Für Kaufleute i.S.d. HGB gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§ 1 Geschäftsgegenstand

Der Geschäftsgegenstand von Immobilienfreund ist hauptsächlich die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen im Sinne von Hauptverträgen (notariell beurkundete Grundstückskaufverträge, Miet- und/oder Pachtverträge, etc.) zwischen dem jeweiligen Eigentümer oder einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person (Verkäufer/Vermieter) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder einer Fläche und einem Interessenten (Käufer/Mieter). Als bebaute oder unbebaute Grundstücke und Flächen gelten insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Wohnungen, Büros, Einzelhandelsflächen, Hallen, Produktionsstätten oder sonstigen Immobilien.

 

§ 2 Weitergabeverbot von Informationen und Unterlagen

Die von Immobilienfreund übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger (Kunde) bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger, durch Immobilienfreund schriftlich erteilter Genehmigung gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Immobilienfreund wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt. Sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit an Immobilienfreund übermittelt werden, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, werden vertraulich behandelt. Immobilienfreund weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

 

§ 3 Angebote

Die Angebote von Immobilienfreund erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Immobilienfreund nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

 

§ 4 Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters (sprich der Nachweis) geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung durch Immobilienfreund im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Immobilienfreund entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch Immobilienfreund ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Immobilienfreund nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Immobilienfreund nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen sollte.

 

§ 5 Provisionshöhe

Der Kunde von Immobilienfreund verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch Immobilienfreund vermittelten Hauptvertrages, zur Zahlung einer im Maklervertrag oder auf eine andere Art und Weise vereinbarten Provision. Für den Fall, dass eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde bei Kauf bzw. Verkauf verpflichtet, eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer (19 %) des beurkundeten Kaufpreises zu zahlen. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, wird die Provision entsprechend der Ortsüblichkeit sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben. Bei einem Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller als Vermieter, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten (inkl. MwSt.) ohne Vorauszahlungen für gesondert abzurechnende Nebenkosten (Kaltmieten), nachstehend KM genannt, zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber von Immobilienfreund sein. Nimmt der Auftraggeber (Vermieter) die Immobilienfreund-VermieterFlat in Anspruch, welche nur für die private Vermietung von Wohnraum gilt, beträgt die Provision 2,0 Monats-KM (inkl. MwSt.). Für die gewerbliche Vermietung von Wohnräumen und die Vermietung von Gewerberäumen wird die Provision im Einzelfall festgelegt. Sollte es zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit einem Mieter als Auftraggeber/Besteller mit Immobilienfreund kommen und ein wirksamer Hauptvertrag (Mietvertrag) mit einem durch Immobilienfreund nachgewiesenen Vermieter zustande kommen, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monats-KM (inkl. MwSt.), insofern es sich nicht um eine Wohnung handelt, welche bereits durch Immobilienfreund aufgrund eines mit dem jeweiligen Vermieter vor dem Suchauftrag des Auftraggebers/Bestellers geschlossenen Maklervertrages angeboten wurde oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt angeboten wird.

 

§ 6 Fälligkeit des Provisionsanspruchs und anderer Dienstleistungen

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des durch Immobilienfreund vermittelten Hauptvertrags (Kaufvertrag/Mietvertrag) fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Immobilienfreund hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Immobilienfreund, so ist der Kunde verpflichtet, Immobilienfreund unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

 

§ 7 Doppeltätigkeit

Immobilienfreund ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§ 8 Haftungsbegrenzung

Immobilienfreund haftet nicht für fahrlässiges Verhalten, weder für dessen gesetzlichen Vertreter, noch für Erfüllungsgehilfen. Immobilienfreund schließt eine Haftung für die Leistungen Dritter vollständig aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilienfreund ohne rechtliche Verpflichtung Verträge zwischen seinen Kunden und Drittfirmen vermittelt.

 

§ 9 Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von Immobilienfreund angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von Immobilienfreund zu belegen. Das bloße Nennen der Objektanschrift reicht für eine echte Vorkenntnis nicht aus. Unterlässt der Kunde die Vorkenntnismitteilung oder erbringt er diese nicht innerhalb der Frist, so kann er sich nicht auf seine Vorkenntnis berufen. Außerdem hat der Kunde sämtliche Aufwendungen, die Immobilienfreund dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

§ 10 Informationspflicht nach VSBG

Immobilienfreund ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Falle einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Immobilienfreund und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde von Immobilienfreund Kaufmann i.S. § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand Wuppertal vereinbart.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.


Sie möchten verkaufen?
Sie möchten verkaufen?

Senden Sie uns jetzt eine unverbindliche
Verkaufsanfrage - wir begleiten Sie zuverlässig beim gesamten Verkaufsprozess.

FÜR SIE #DA
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder
Absenden
Hauptstraße 33 · 42349 Wuppertal · E-Mail: info@immobilienfreund.com
 0202 / 28 33 33 80
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Datenschutz
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Nach oben