IMAGE_sammelanfrage.jpg
13.11.2023

Öffentlicher Raum: Gericht verbietet Geldautomaten auf Gehweg

4

Die Platzierung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg muss nicht genehmigt werden muss. Das hat Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19). Eine Gesellschaft, die in ganz Deutschland Geldautomaten betreibt, hatte in Prenzlauer Berg vor einem Mehrfamilienhaus einen Geldautomaten installiert. Dies war vom Bezirksamt Pankow wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis beanstandet worden.

Trotz der Argumente, dass der Geldautomat der Bevölkerung zugutekäme und lediglich eine kleine Fläche beanspruche, betonte das Gericht, dass öffentliche Interessen Vorrang hätten.Die Befürchtung des Bezirksamts, dass Gehwege einen privaten kommerziellen Charakter erhalten könnten, wurde vom Verwaltungsgericht geteilt.

Das VG kam zur Auffassung, dass das wirtschaftliche Interesse der klagenden Gesellschaft gegenüber den öffentlichen Interessen zurückstehen müsse. Das Bezirksamt war somit im Recht, als es die Entfernung des Geldautomaten anordnete. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de


Immobilienfreund
Hauptstraße 33
42349 Wuppertal
Tel.: +49 (0) 202 / 28 33 33 80
Fax: +49 (0) 202 / 28 33 33 81
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Datenschutz
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Nach oben