Verkehrswertgutachten
Detaillierte und ausführliche Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB
Beispiele für Bewertungsanlässe
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung
Für den Fall einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie verpflichtet Sie das Finanzamt zur Zahlung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Im Zuge dessen unterstellen die Finanzämter durch Standardverfahren regelmäßig Verkehrswerte, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht immer entsprechen. Oftmals befinden sich die von den Finanzämtern pauschal angesetzten Immobilienwerte oberhalb der aktuellen Verkehrswerte und führen somit zu einer überhöhten Steuerlast.
Verlassen Sie sich nicht auf die Bewertung des Finanzamtes. Wir berechnen Ihnen den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.
Verkehrswertgutachten bei Scheidung
Ein genauso unangenehmes wie häufiges Thema: Scheidung! Ist Immobilienbesitz im Spiel, egal ob einzeln oder gemeinsam, kann es noch unangenehmer werden. Leider gönnt man sich oftmals gegenseitig nichts mehr und die Kommunikation untereinander wird schwieriger und schwieriger. In einer solchen Auseinandersetzung gibt es meistens zwei Situationen:
In beiden Fällen ist eine unabhängige und verlässliche Wertermittlung durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ratsam, denn viel zu oft werden aus Kleinigkeiten große Streitigkeiten und die Angelegenheiten erfordern Gerichtsbarkeiten.
Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke
Für jedes Unternehmen, welches Immobilien besitzt, ist eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Immobilien-Verkehrswerte ratsam. Nicht nur durch den Anstieg der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren, sondern auch durch Restnutzungsdauer verlängernde Maßnahmen wie Instandsetzung oder Modernisierung von Gebäuden können in der Bilanz stille Reserven gebildet werden, die einen wichtigen Faktor für Investitionen darstellen.
Die Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union müssen nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellt werden. Für die Bilanzierung ist gem. IAS 16 § 31 der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Fair Value (fairer Wert, deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert) ist der Marktwert des Wirtschaftsobjekts und somit der Verkehrswert einer Immobilie.
Weitere Bewertungsanlässe können sein:
Bei den meisten Bewertungsanlässen ist eine professionelle Ermittlung des Verkehrswertes unerlässlich. Ein solches Gutachten dient nicht nur als sachliche Grundlage, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit für den jeweiligen Zweck.
Erforderliche Unterlagen und Informationen für ein Verkehrswertgutachten
Folgende Unterlagen und Informationen sind für das Gutachten erforderlich und müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
Können die Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, sind diese vom Sachverständigen zu beschaffen. Die Kosten zur Einholung erhöhen entsprechend das Gesamthonorar.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB und den anerkannten Grundsätzen von BauGB und ImmoWertV. Es ist bei Gericht und Finanzamt verwendbar.
Typische Anlässe sind Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Zwangsversteigerung, die Bilanzierung von Unternehmensimmobilien, Betreuung und Vormundschaft, die Bewertung von Rechten und Lasten, Versicherungsfälle sowie Gegengutachten.
Das Honorar richtet sich individuell nach dem Wert der Immobilie und dem Aufwand. Einen Festpreis gibt es nicht. Sprechen Sie uns für Ihr Objekt an.
Ulrich Freund als freier Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Er verfügt über die TÜV-Rheinland-zertifizierte Qualifikation zum Gutachter für Immobilienbewertung (PersCert TÜV) – die Zertifizierung ist unabhängig über Certipedia nachprüfbar.
Weil Finanzämter bei Erbschaft und Schenkung mit Standardverfahren arbeiten und die dabei angesetzten Verkehrswerte häufig über dem tatsächlichen Wert liegen. Das führt zu einer überhöhten Steuerlast. Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Marktwert nach.
Unter anderem aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten- und Altlastenauskunft, Miet- und Pachtverträge, Energieausweis, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie eine Aufstellung der Modernisierungen der letzten 15 Jahre. Können Sie die Unterlagen nicht beibringen, beschaffen wir sie – die Beschaffungskosten erhöhen das Honorar entsprechend.