Kurzgutachten

Ermittlung des aktuellen Wertes Ihrer Immobilie zum günstigen Pauschalpreis

Kurzgutachten erstellen

Ein ausführliches und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist sehr umfangreich und kostenintensiv, aber nicht immer zwingend erforderlich.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie für eine außergerichtliche Angelegenheit benötigen, dann bietet unser Kurzgutachten die ideale Lösung für Sie.

Dies können unterschiedliche Bewertungsanlässe sein wie z.B.:

  • Erbschaft (Verkauf, Auszahlung eines Erben bei Einigkeit)
  • Scheidung (bei außergerichtlicher Einigung)
  • Überschreibung/Verkauf an Familienangehörige (bei Einigkeit)
  • Vermögensübersicht
  • Privatverkauf (ohne Makler)
  • Kauf einer Immobilie (in Ergänzung zur Kaufberatung)

Wenn Sie einzig und allein in Erfahrung bringen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, wie viel Ihnen Ihre Immobilie aktuell einbringt oder Sie allgemein von einem Sachverständigen etwas schriftliches bedürfen, dann ist das Kurzgutachten für Sie eine vernünftige Alternative zu einem umfangreichen Verkehrswertgutachten.

Das Kurzgutachten im Überblick

Gemeinsamer Ortstermin

Begutachtung des Objekts

Umfangreiche Beratung

Anerkannte Verfahren

Rasche Abwicklung

Fairer Komplettpreis

Gemeinsamer Ortstermin

Um den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie sach- und fachgerecht zu ermitteln, ist eine Inaugenscheinnahme und Begutachtung vor Ort unerlässlich. Dazu treffen wir uns gemeinsam am Objekt.

Zum Ortstermin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung
  • Energieausweis

Begutachtung des Objekts

Während des Ortstermins wird das Bewertungsobjekt genauestens in Augenschein genommen. Bauteilöffnungen werden nur mit Genehmigung des/der Eigentümer/s durchgeführt und nur in einem Umfang, welcher sich im Rahmen einer Wertermittlung befindet (keine Öffnung von Elektro- und Sanitärinstallation, keine Öffnung von Dachflächen, etc.).

Umfangreiche Beratung

Nach der Begutachtung des Objekts wird das Kurzgutachten angefertigt. Im Anschluss treffen wir uns erneut, um Ihnen das Kurzgutachten zu erläutern und Sie umfangreich zu beraten. Sie erhalten ein ausgedrucktes Exemplar des Kurzgutachtens zu Ihrer Verwendung.

Anerkannte Verfahren

Das Kurzgutachten wird mittels eines anerkannten und vorgeschriebenen Verfahren zur Immobilienwertermittlung durchgeführt. Dies kann in Abhängigkeit des Objekts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren sein. Eine Plausibilitätsprüfung durch ein zweites Verfahren wird im Kurzgutachten nicht durchgeführt.

Rasche Abwicklung

Wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich ein Kurzgutachten zu erstellen, um Ihrem Bewertungsanlass zügig gerecht zu werden.

Preis

Das Kurzgutachten erhalten Sie zum fairen Komplettpreis von 999,- €* (inkl. MwSt.). Im Preis inbegriffen ist die Objektbesichtigung, die Beratung vor Ort, die Erstellung des Kurzgutachtens und eine Erleuterung in einem persönlichen Termin.

*Unser fairer Komplettpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160m². Für den Ortstermin stehen inklusive An- und Abfahrt maximal 2 Stunden zur Verfügung. Eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 5% sowie An- und Abfahrtskosten im Umkreis von 10km sind im Komplettpreis erhalten.

Für den Fall, dass unser Komplettpreis nicht mit Ihrem Objekt oder Ihrer persönlichen Nachfrage übereinstimmt, sprechen Sie uns gerne an. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Was kostet ein Kurzgutachten?

Das Kurzgutachten erhalten Sie zum Komplettpreis von 999 € inkl. MwSt. Enthalten sind die Objektbesichtigung, die Beratung vor Ort, die Erstellung des Gutachtens und ein persönliches Erläuterungsgespräch.

Für welche Immobilien gilt der Komplettpreis von 999 €?

Für wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien – Wohnungen, Doppelhaushälften sowie Ein- und Zweifamilienhäuser – bis maximal 160 m² Wohnfläche. Der Ortstermin umfasst inklusive An- und Abfahrt bis zu zwei Stunden; An- und Abfahrt im Umkreis von 10 km sowie eine Nebenkostenpauschale von 5 % sind enthalten. Für abweichende Objekte erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Wann reicht ein Kurzgutachten aus?

Bei allen außergerichtlichen Anlässen: Erbschaft mit einvernehmlicher Auszahlung von Miterben, Scheidung bei außergerichtlicher Einigung, Überschreibung oder Verkauf an Familienangehörige, Vermögensübersicht sowie beim Privatverkauf ohne Makler.

Wann brauche ich stattdessen ein Verkehrswertgutachten?

Immer dann, wenn der Wert vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt Bestand haben muss – also bei streitigen Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Zwangsversteigerungen sowie bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Was ist der fachliche Unterschied zum Verkehrswertgutachten?

Beide arbeiten mit anerkannten Verfahren – dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Der Unterschied liegt im Umfang und im Verwendungszweck: Das Verkehrswertgutachten ist deutlich ausführlicher und bei Gericht und Finanzamt verwendbar, während das Kurzgutachten auf außergerichtliche Anlässe zugeschnitten ist.

Wie viele Exemplare erhalte ich?

Sie erhalten ein ausgedrucktes Exemplar des Kurzgutachtens zu Ihrer Verwendung.

Machen Sie den ersten Schritt

Sie benötigen ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie?

Schicken Sie uns jetzt Ihre unverbindliche Gutachtenanfrage.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um die Details zu besprechen und Ihnen ein Auftragsformular zukommen zu lassen.

Erteilen Sie uns einen Auftrag zur Erstellung eines Kurzgutachtens, werden wir einen Termin für eine Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.

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